- Privatperson
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Pri|vat|per|son 〈[-va:t-] f. 20〉 Person außerhalb des behördl. od. staatl. Lebens ● ist das Museum in Staatsbesitz, oder gehört es einer \Privatperson?; als Beamter, als Soldat muss er sich so und so verhalten, als \Privatperson braucht er das nicht
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Pri|vat|per|son, die:in ↑ privater (2) Eigenschaft, nicht im Auftrag einer Firma, Behörde o. Ä. handelnde Person.* * *
Pri|vat|per|son, die: in privater (2) Eigenschaft, nicht im Auftrag einer Firma, Behörde o. Ä. handelnde Person: -en haben hier keinen Zutritt; als P. (nicht dienstlich, nicht offiziell) auftreten; Auf Grund von Beobachtungen einer P. gelang es der Polizei, die vier Täter festzunehmen (NZZ 21. 1. 83, 23); das Museum gehört einer P.
Universal-Lexikon. 2012.